Wer kann in der Tübinger Tafel einkaufen?
Um in unserem Laden einkaufen zu können, müssen Sie im Besitz einer KreisBonusCard sein.
Das Landratsamt Tübingen stellt auf Nachweis der Berechtigung diese Karten aus.
Folgende Personen sind zum Bezug einer KreisBonusCard berechtigt:
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen (Hartz IV)
- Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen (3. Kapitel des Sozialgesetzbuches)
- Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen ( 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches)
Sie können Ihren Antrag direkt stellen im
Landratsamt Tübingen
Bürgerbüro
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung bzw. im Bürgerbüro der Stadt Tübingen.
Jedes Mitglied des Haushalts bekommt eine eigene KreisBonusCard.
Erster Einkauf in der Tübinger Tafel
– und Wiederholungsantrag mit einer neu ausgestellten KreisBonusCard:
Sie bringen alle KreisBonusCards der Mitglieder Ihres Haushalts mit – auch die Karten der Kinder.
Ebenso bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre Meldebescheinigung mit.
Auf der Kundenkarte in der Tübinger Tafel werden die Daten entsprechend aufgenommen, damit Sie bei weiteren Einkäufen nur noch Ihre eigene KreisBonusCard mitbringen und damit für alle Haushaltsmitglieder einkaufen können.
Was kostet der Einkauf?
Der Einkauf kostet pro Person des Haushalts den symbolischen Preis von 1,- €, also bei 2 Personen 2,- € usw.
Für Kinder unter 18 Jahren ist der Einkauf kostenlos. Deshalb müssen beim ersten Einkauf auch die Karten der Kinder vorgelegt werden.
Was dürfen Sie von uns erwarten?
Für den Betrag von 1,- € pro Person erhalten Sie von uns einen „Warenkorb“ aus den Waren, die wir an diesem Tag vorrätig haben. Der Warenkorb wird in Absprache mit Ihnen von unseren LadenmitarbeiterInnen zusammengestellt.
Vorrätig haben wir täglich Frischwaren wie Gemüse, Obst, Backwaren und meistens auch Milch- und Fleischprodukte.
Öfters, aber nicht immer, können wir auch haltbare Waren ausgeben wie Nudeln, Süßwaren, Konserven u.v.a.m.
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