Hausordnung

Hausordnung für den Tafelladen im Gebäude Eisenbahnstraße 55-57

  1. Das Abstellen von Fahrrädern ist an der gesamten Hauswand des Tafelladens und auf dem Gehweg davor untersagt. Es sind die Fahrrad-Stellplätze im nahen und weiteren Umfeld des Tafelladens zu benutzen. 
  2. Das Abstellen von Fahrrädern ist an der gesamten Hauswand des Tafelladens und auf dem Gehweg davor untersagt. Es sind die Fahrrad-Stellplätze im nahen und weiteren Umfeld des Tafelladens zu benutzen. Er darf von Tafelkunden nicht betreten werden. Insbesondere dürfen auch die Spielplätze im Innenbereich nicht benützt werden. Eltern sind hier für Ihre Kinder verantwortlich und haften bei Missachtung.
  3. Der Aufenthalt im gesamten Bereich des Innenhofes, der zu dem Gebäudeareal des Tafelladens gehört, ist ausschließlich den Bewohnern der Häuser vorbehalten.
  4. Er darf von Tafelkunden nicht betreten werden. Insbesondere dürfen auch die Spielplätze im Innenbereich nicht benützt werden. Eltern sind hier für Ihre Kinder verantwortlich und haften bei Missachtung.
  5. Vor dem Tafelladen ist ein Behinderten-Parkplatz ausgewiesen und darf - wenn er unbelegt ist - nur von Tafelkunden mit Behindertenausweis genutzt werden.
  6. Das Telefonieren ist nur im Aufenthaltsraum gestattet.
  7. Jegliches Wegwerfen oder Hinterlassen von Gegenständen, Verpackungen oder eingekauften Lebensmitteln im Umfeld des Tafelladens ist ausdrücklich untersagt.
  8. Hunde dürfen nicht in den Tafelladen mitgenommen werden.
  9. Das Hausrecht für den Tafelladen mit dem Gebäudeumfeld wird vom Vorstand der Tübinger Tafel e.V. ausgeübt. Den Anweisungen des Vorstandes und der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Tafel ist Folge zu leisten.
  10. Mit dem Erhalt der TüTa Einkaufskarte tritt die Hausordnung für die Karteninhaber in Kraft und die jeweiligen Punkte gelten als akzeptiert.
 Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Vorstand ein Haus- und Einkaufsverbot aussprechen.

September 2018

Vorstand Tübinger Tafel e.V.

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