Lieferservice

Lieferdienst

Der Lieferservice startet

Die Tafel hat für Inhaber der TÜTa Card auf Basis der KreisBonusCard (KSB) und KBC extra einen Lieferservice ab Juni 2020 gestartet. Mehr Details siehe Flyer
Flyer zum Lieferservice
Antragstellung zum Lieferservice mit TüTa Card Ausweis bei der Neukunden-Anmeldung mit ausgefülltem Bestellformular
Bestellformular
Voraussetzungen für die Aufnahme einer wöchentlichen Zuhause-Lieferung
  • Über 65 und Besitzer eines Behindertenausweises mit mindestens 70% mit Ausweis für PG 3 und höher
  • Erwachsene in einem 1 oder 2 Personen-Haushalt bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft lebend
  • wohnhaft im Bereich der Tübinger Tafel
Zustellung nach Absprache an einem der Wochentage 
  • Kunden-Nr 6..... am Dienstag zwischen ca. 15:00 und 17 Uhr 
  • Anwesenheit Pflicht
  • Unser Zustellteam wird klingeln 
  • erhalten die Tüte mit den Waren
  • Sie bringen Unkostenbeitrag von Euro 2,00 vor die Türe.
Kontaktlos und mit Abstand wird die neue Tüte mit Lebensmittel übergeben. 
Bei Abwesenheit oder Urlaub oder bei sonstigen Änderungswünschen gegenüber dem Bestellformular 
unbedingt Lieferservice per E-Mail kontaktieren. 
Rufen Sie uns an Kontakt über email
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin:

Sie legen den Unkostenbeitrag von Euro 2,00  vor die Türe

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafel stellen die Lieferung für den Lieferservice jeweils sehr sorgfältig aus den an diesem Tag eingesammelten Lebensmitteln zusammen. Eine "Rundumversorgung" können wir als Tafel aber nicht gewährleisten, weil die Lebensmittelmengen und -sorten, die wir bekommen haben, auch variieren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tübinger Tafel tun das ehrenamtlich und freiwillig (ohne Bezahlung). Deshalb bitten wir um Verständnis, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu keiner Zeit die richtige Adresse für Klagen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Abgabe von Lebensmitteln oder zugestellten Lieferungen im Rahmen des Lieferservice sind.  Wir sind ein gemeinnütziger Verein und keine städtische oder staatliche Versogungseinrichtung. Die gelieferten Waren in Zusammenstellung und Menge können nicht immer den Wünschen und Vorstellungen des Empfängers entsprechen und mit der Aufnahme in den Lieferservice gilt dies als akzeptiert und ist kein Grund für Beanstandungen.

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