Schutzkonzepte
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt auch für die Ehrenamtlichen der Tübinger Tafel e.V.. Es schützt alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrem Engagement auf mögliche Verstöße aufmerksam werden und diese melden. Geschützt werden dabei:
- die hinweisgebende Person
- Personen, über die eine Meldung gemacht wird
- sowie alle weiteren Betroffenen
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen gibt es die Möglichkeit diese intern bei einer unabhängigen Ansprechperson zu melden. Die zuständige Ansprechperson ist nicht in Leitungsposition der Tübinger Tafel e.V. und handelt neutral.
Kontakt Ansprechperson Hinweisgeberschutz: mailto:hinweis@tuebingertafel.de
Kinderschutz
Der Schutz von Kindern ist ein wichtiges Anliegen. Auch die Tübinger Tafel übernimmt hier Verantwortung und setzt auf Prävention. Dafür gibt es:
- ein Kinderschutzkonzept
- ein eigenes Kinderschutzteam
Das Kinderschutzteam ist eine Anlaufstelle bei Fragen oder Sorgen. Es bietet jedoch keine psychologische Beratung an, sondern vermittelt bei Bedarf an passende Fachstellen.
Hier geht’s zum Kinderschutzkonzept
Kontakt Kinderschutzteam: mailto:kinderschutz@tuebingertafel.de